Leider kommt es nicht selten vor, dass der Käufer eines Neuwagen sich im Nachhinein sehr ärgert, weil durch die Karosserie seines Fahrzeuges Wasser in den Innenraum eintritt. Doch welche Rechte hat der Käufer in diesem Fall und was kann er unternehmen? Schließlich handelt es sich bei dieser Art Wassereintritt um einen erheblichen Mangel, der unbedingt behoben werden muss.
Vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe wurde genau ein solcher Fall verhandelt, der dem Fahrzeug-Käufer durchaus ein befriedigendes Ergebnis einbringt. Mit Urteil vom 14. Mai 2009 wurde entschieden, dass der Käufer im Falle von Wasser im Auto zum Rücktritt berechtigt ist.
Im Fallbeispiel klagte ein Mann, der fünf Monate nach dem Kauf eines neuen VW Golf einen Wassereintritt in den Kofferraum seines Neuwagen feststellte. Er ließ seinen Neuwagen von der Werkstatt prüfen. Diese jedoch konnte keinen Mangel feststellen. Als erneut Wasser im Auto war, forderte der Käufer die Werkstatt auf, den Schaden zu suchen und zu beheben. Zwar versuchte die Werkstatt das Loch abzudichten, durch die der Wassereintritt erfolgte, jedoch gelang dies nicht, sodass der Käufer sich dazu entschied, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Auf Landgerichts-Ebene musste entschieden werden, ob es sich um einen erheblichen Schaden handelt. Auf Grund der geringen Kosten für die Reparatur beklagte der Verkäufer, dass kein erheblicher Mangel durch das Wasser im Auto bestünde. Das Landgericht war allerdings der Meinung, dass auch die Folgeschäden nicht unbeachtet bleiben dürfen und entschied zu Gunsten des Käufers.
Auch vor dem OLG kam der Verkäufer mit seiner Auffassung, dass bereits einige Reparatur-Versuche erfolgt sein müssen, um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können, nicht durch. Schließlich sei die reine Überprüfung bereits als Versuch anzusehen.

Oktober 29th, 2009 → 8:39 pm @ admin
0